Polizeirecht und Gefahrengebiete: Jeder kann durchsucht werden - taz.de
KONSUMENT - 🛍️🕵 Taschen- oder Personenkontrollen darf für jede Art von Geschäft nur die Polizei durchführen. Personal oder Privatdetektive können Kunden maximal anhalten – und allenfalls die Polizei rufen; aber dafür muss